Eine kleine DSVGO Checkliste für Websites und Onlineshops
26.05.2018
Die Datenschutz Grundverordnung, DSVGO, ist aktiv. Nun heißt es, die Website oder den Onlineshop DSGVO-konform zu gestalten. In vielen Fällen sind gravierende Änderungen erforderlich.
Die Datenschutzerklärung der Website oder Onlineshop an die DSGVO anpassen
Überprüfen, wie man im Onlineshop die Einwilligungen des Kunden einholt, und die Vorgehensweise an die Regelungen der DSGVO anpassen
Es muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung geschützt sind. Im Zuge der DSGVO ist der Einsatz von einem SSL-Zertifikat für die Webseite oder Onlineshop daher empfehlenswert, wenn solche Daten übertragen werden (Beispiel: Bestellung, Registrierung, Kontaktformular ...)
Alle Formulare auf der Website oder im Onlineshop sollten überprüft werden. Es dürfen nur personenbezogene Daten erhoben werden, die auch wirklich benötigt werden. Welche Daten das sind, hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Nicht ausdrücklich benötigte personenbezogene Daten dürfen keine Pflichtfelder sein. Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet werden, und was damit geschieht.
Die meisten Webseiten verwenden Cookies, und viele Website- Betreiber nutzen demzufolge einen sogenannten Hinweis Banner für diese Cookies. Es sollte darauf geachtet werden, dass dieser Cookie Hinweisbanner nicht den Link zum Impressum oder Datenschutzerklärung verdeckt.
Stichpunkte zur DSGVO, hier besteht Handlungsbedarf
Entweder Einträge in die Datenschutzerklärung und/oder Änderungen in den Plugins, beispielsweise eine Mitteilung, was mit den Daten geschieht oder ähnliches.